• Die Wertermittlung Ihrer Erbimmobilie

Die Wertermittlung der Erbimmobilie: Von einem Gutachter oder durch Selbsteinschätzung

Den Wert der eigenen Immobilie kennen

Sie kennen Ihre Immobilie – Sie wissen um die vielen Vorzüge genauso wie um manche Mängel. Doch was zählt für Interessenten, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten? Eine vage Vorstellung über den Wert kann Sie teuer zu stehen kommen, denn setzen Sie einen zu hohen Preis an, könnte Ihr Angebot zum „Ladenhüter“ werden, ist der Verkaufspreis zu niedrig, gehen Ihnen wertvolle Einnahmen verloren. Es ist also immens wichtig, mittels einer Immobilienbewertung den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie zu bestimmen.

Möglichkeiten der Ermittlung des Immobilienwertes

Sie möchten genau wissen, wie viel Sie für Ihre Immobilie in der jetzigen Marktsituation kriegen können? Zur Wertermittlung stehen unterschiedliche Methoden zur Verfügung – hier entscheidet das Budget, welche Sie verwenden möchten:

  • Online-Wertermittlung: Eine Online-Wertermittlung liefert auf schnellem Weg eine erste Einschätzung über den Marktwert Ihrer Immobilie. Sie geben die Eckdaten zu Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung ein, welche dann mit einer umfassenden Datenbank abgeglichen werden. Diese Art der Ermittlung bietet jedoch nur eine grobe Einstufung.
  • Gutachten: Die sicherste Variante für eine akkurate Wertermittlung ist ein umfassendes Gutachten erstellen zu lassen. Hierbei können Sie bei vielen Immobilienberatern auch eine mündliche Einschätzung vereinbaren, welche kostengünstiger ist als die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Für die Bewertung kommt der Immobilien-Experte zu Ihrer Immobilie und macht eine Bestandsaufnahme. Sie sparen auch Geld, wenn Sie statt einem wesentlich teureren öffentlich bestellten Gutachter auf die Expertise eines Immobilienmaklers zugreifen, der mit ausreichend Erfahrung ebenso eine Bewertung vornehmen kann.

Wenn Sie sich für das Erstellen eines Gutachtens entscheiden, sollten Sie auf eine entsprechende Qualifizierung beim Sachverständigen oder Immobilienberater achten. Zudem ist es wichtig, dass der Experte sich vor Ort und in der Region auskennt, um den lokalen Immobilienmarkt einbeziehen zu können. Gibt es eine Spezialisierung des Gutachters? Wer nur Gewerbeimmobilien bewertet, wird sich mit der Einschätzung eines Einfamilienhauses schwertun. Achten Sie auf das professionelle Auftreten und darauf, ob das Einhalten von vereinbarten Terminen garantiert werden kann.

  • Marktanalyse: Sie können selbstständig eine Marktanalyse durchführen, indem Sie Immobilien, die vergleichbar zu Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung sind, miteinander vergleichen. Allerdings bietet der Blick auf die Angebote und Verkäufe im Umfeld keine verlässliche Aussage, denn eine genaue Auseinandersetzung bezüglich des Zustandes und der Ausstattung der anderen Objekte mit der eigenen Immobilie könnten zu stark variieren. Auch die Umstände des Verkaufes spielen eine Rolle – manche Immobilien müssen dringend und unter Zeitdruck verkauft werden, bei anderen kann der Verkäufer auf ein passendes Angebot warten. So ist eine eigenhändige Marktanalyse ebenfalls nur für eine erste Einschätzung empfehlenswert – die Bewertung durch einen Experten ist in jedem Fall genauer.
  • Immobilienmarktbericht der Gutachterausschüsse: Der Bericht trägt zur Transparenz des regionalen Marktes bei und wird einmal im Jahr veröffentlicht. Hier werden Wertangaben zu Häusern und Eigentumswohnungen – sortiert nach den Stadtgebieten – gemacht. Der Bericht kann einen Richtwert geben, berücksichtigt jedoch auch keine individuellen Ausstattungen.

Nutzen Sie für einen ersten Richtwert Ihrer Erbimmobilie ganz schnell und einfach unsere Online-Wertermittlung!

Welche Art Immobilie soll bewertet werden?

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Fläche angeben
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnfläche angeben
< 50 m²
> 500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnungsfläche angeben
< 20 m²
> 200 m²

Alternativ eintippen

Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Anzahl
< 2
> 6

Alternativ eintippen

Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Häuser Anzahl
< 2
> 6

Alternativ eintippen

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr angeben
1958
1958

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Nutzfläche?

Wertermittlung Nutzfläche
< 50 m²
> 500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Gewerbe
1900
2021

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Ist das Grundstück erschlossen?

Um was für eine Art Haus handelt es sich?

Um welchen Haustyp handelt es sich?

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Haus
1900
2021

Alternativ eintippen

In welchem Ort befindet sich die Immobilie?

Wertermittlung PLZ

Wie können wir Sie erreichen?


Ich bin damit einverstanden, dass mich die Schneider & Bertrand Immobilien GmbH kontaktiert (telefonisch, per SMS oder E-Mail) und meine angegebenen Daten speichert. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Schneider & Bertrand Immobilien GmbH widerrufen.
Wertermittlung Abgeschlossen

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Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten

Zusammenfassung Objekttyp Zusammenfassung Objekttyp
Zusammenfassung Fläche
Zusammenfassung Zimmer
Zusammenfassung Baujahr
Zusammenfassung Grundstücksfläche
Zusammenfassung Adresse

Zusätzliche Angaben

Etage
Garagen
Fahrstuhl
Etagenanzahl
Außenstellplätze

Ausstattungsdetails

Abstellraum
Badezimmer
Gäste WC
Fußboden
Heizung

Gebäudedetails

Außenwände gedämmt
Dacheindeckung
Fenster
Leitungen
Außenbereich

Wichtige Kriterien zur Wertermittlung

Für eine möglichst exakte Berechnung des Marktwertes, werden folgende Eigenschaften berücksichtigt:

  • Lage: Die alte Weisheit von Immobilien-Experten „Lage, Lage, Lage“ greift noch immer, denn das Umfeld einer Immobilie ist entscheidend für den Wert – Infrastruktur, Stadtnähe, Verkehrs-Anbindung und Angebote sind von großer Bedeutung. Dabei wird zwischen der Makro- und Mikrolage unterschieden. Die Makrolage gibt Auskunft über das Angebot in der Stadt und Region, die Mikrolage hingegen über die unmittelbare Umgebung der Immobilie.
  • Baujahr/Fläche: Das Alter einer Immobilie stellt einen weiteren Faktor bei der Bewertung dar. Zudem die Aufteilung und Größe, um eine flexible Nutzung garantieren zu können.
  • Zustand: Der Zustand eines Objektes ist wichtiger als das Alter, denn wurde die Immobilie regelmäßig und umfassend saniert und renoviert, so wird der Wert erhalten oder sogar gesteigert. Hier spielen nicht nur optische Qualitäten eine Rolle, sondern auch die Energieeffizienz und der -verbrauch.
  • Ausstattung: Je hochwertiger die Ausstattung eines Objektes ist, desto besser für den Verkehrswert. Jedoch müssen bestimmte Merkmale, die Ihnen als Verkäufer wichtig sind, nicht zwangsläufig für potenzielle Käufer von Relevanz sein, wie beispielsweise eine eingebaute Sauna.

Unterschiedliche Verfahren

Es gibt drei Bewertungsverfahren, um den Marktwert einer Immobilie zu berechnen. Lesen Sie in der Kategorie „Bewertungsverfahren“ mehr hierzu.

Entscheidend ist, dass eine unabhängige Einschätzung Ihnen hilft, die bestmögliche Verkaufsstrategie aufzustellen. Deswegen ist es am besten, auf einen lokal versierten Immobilien-Experten zu setzen, um eine objektive Bewertung Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung zu erhalten.

Wir nehmen gerne eine Immobilienbewertung für Sie vor und unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung auch bei der Vermarktung.

https://sundbimmobilien.de/wertermittlung-der-erbimmobilie/

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Energieausweis für die Immobilie

Haus- und Wohnungseigentümer müssen beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorlegen. Wichtig: Schon bei der ersten Besichtigung sind Sie als Verkäufer verpflichtet, die Bescheinigung zu präsentieren. Bei einem Kaufabschluss wird der Energieausweis an den Käufer übergeben.

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