Schneider & Bertrand Immobilien GmbH - City Living

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schneider & Bertrand Immobilien GmbH

Gültigkeit

Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen. Diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der Schneider und Bertrand Immobilien GmbH, Abteistraße 9a, 52066 Aachen

(„Makler“) und ihren Kunden geschlossenen Maklerverträge. Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer

sein.

§1 Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben

basieren auf den Informationen des jeweiligen Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns

dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere

weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

§2 Eigentümerangaben und Vertraulichkeit

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer

beauftragten Dritten stammen und von dem Makler auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben

auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt bzw. zur

Verfügung stellt, übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Objektinformationen keine Gewährleistung oder

Haftung.

Sämtliche Ihnen zur Verfügung gestellten Objektinformationen und Unterlagen sind vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt.

Eine Weitergabe ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Bei schuldhaften Verstößen hiergegen haften Sie auf Schadensersatz.

§3 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der

Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch

dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche

Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als

Wohnungseigentümer zustehen.

§4 Provisionspflicht und Ersatzgeschäfte

Für den Nachweis oder die Vermittlung verpflichtet sich der Empfänger dieser AGB, unabhängig von der Zahlung einer Vermittlungsprovision

durch den anderen Vertragspartner, bei Erwerb eines Objekts durch ihn selbst oder durch eine ihm zurechenbare Person oder Unternehmen

ein Vermittlungshonorar in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Berechnungsgrundlage

ist die jeweils getroffene Vereinbarung zwischen Makler und Kunde. Sofern keine Vereinbarung zwischen Makler und Kunde über eine

Vermittlungsprovision getroffen wurde, ist bei ausgewiesenen Kapitalanlageobjekten ein Vermittlungshonorar von 5,95 % zuzüglich der

geltenden MwSt. und bei übrigen Objekten ein Vermittlungshonorar von 3,57 % zuzüglich der geltenden MwSt. von dem zwischen den Kunden

und dem Käufer vereinbarten Kaufpreis an den Makler zu zahlen.

Für den Nachweis oder die Vermittlung der Anmietung eines Gewerbemietobjekts und des Abschlusses eines Gewerbemiet- oder pachtvertrags

hat der Vermieter ebenfalls eine Vermittlungsprovision zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Berechnungsgrundlage ist die jeweils

getroffene Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Kunden Sofern keine Vereinbarung zwischen Makler und Kunde getroffen wurde, ist

ein Vermittlungshonorar von Zahl Netto-Monatsmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer an den Makler zu entrichten.

Bei Ersatzgeschäften, insbesondere wenn eine Anmietung anstelle eines Ankaufes oder ein Ankauf anstelle einer Anmietung erfolgt, finden

die vorstehend genannten Vermittlungshonorare je nach Einzelfall Anwendung, wobei der Fall einer Anmietung anstelle eines Ankaufs nur für

Unternehmer und Gewerbeobjekte Anwendung findet.

§5 Haftungsbegrenzung

Der Makler haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der

gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir – soweit

in diesem Abschnitt nichts abweichend geregelt ist – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte

Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Unsere Haftung für Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

Die Firma Schneider & Bertrand Immobilien GmbH haftet im Übrigen nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Weitergehende

Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche.

§ 6 Einsatz künstlicher Intelligenz

Dem Kunden ist bekannt und der Makler ist berechtigt, zur Unterstützung seiner Tätigkeit Systeme künstlicher Intelligenz (KI) einzusetzen,

insbesondere zur Analyse von Marktdaten, zur Erstellung von Exposés und Werbetexten sowie zur Einschätzung marktüblicher Kauf- oder

Mietpreise. Die durch KI erzeugten Inhalte dienen ausschließlich als Arbeitshilfe und ersetzen keine fachliche Prüfung oder Entscheidung durch

den Makler. Der Makler bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verantwortlich.

KI-basierte Ergebnisse beruhen auf statistischen Wahrscheinlichkeiten und können unzutreffend oder unvollständig sein; eine Gewähr für deren

Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Makler bestätigt wurden

Personenbezogene Daten werden beim Einsatz von KI ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

§ 7 Gerichtsstand und Rechtswahl

Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis

ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Maklers in Aachen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Auf das Vertragsverhältnis findet das

Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht

berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame

Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am

nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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