Die Grundstücke liegen im durch die Gemeinde festgelegten Innenbereich; die Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Neubau muss sich hinsichtlich Art, Maß, Kubatur, Gebäudehöhe und Dachgestaltung in die nähere Umgebung einfügen. Die konkrete Ausnutzung, Gebäudehöhen und Planung sind mit Architekt/Fachplaner und der zuständigen Behörde abzustimmen.
Das ausführliche Exposé mit allen verfügbaren Informationen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung – als Grundlage für Ihre individuelle Planung.
Rott verbindet ruhiges Wohnen im Grünen mit guter Erreichbarkeit von Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangeboten und den umliegenden Orten.
Grundstück E:
Mit ca. 896 m2 bietet Grundstück E die Möglichkeit für ein freistehendes Einfamilienhaus mit deutlich mehr Freiraum, Garten und Privatsphäre.










