Die Grundstücke liegen im durch die Gemeinde festgelegten Innenbereich; die Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Neubau muss sich hinsichtlich Art, Maß, Kubatur, Gebäudehöhe und Dachgestaltung in die nähere Umgebung einfügen. Die konkrete Ausnutzung, Gebäudehöhen und Planung sind mit Architekt/Fachplaner und der zuständigen Behörde abzustimmen.
Das ausführliche Exposé mit allen verfügbaren Informationen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung – als Grundlage für Ihre individuelle Planung.
Rott verbindet ruhiges Wohnen im Grünen mit guter Erreichbarkeit von Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangeboten und den umliegenden Orten.
Grundstück B:
Auch Grundstück B bietet ca. 499 m2 und eignet sich grundsätzlich für die Realisierung einer Doppelhaushälfte inklusive Garage. Eine attraktive Größe für ein durchdachtes Zuhause mit Garten und kurzen Wegen.










